Reverse-Charge-Verfahren

Abrechnung & Finanzen
Kurzerklärung:
Steuerschuldumkehr: Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.

Was steckt dahinter?

Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das ist bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen in der EU häufig relevant. Das System kennzeichnet entsprechende Belege, setzt die Steuer korrekt auf 0 % und ergänzt die vorgeschriebenen Hinweise. In Exporten werden Steuercodes eindeutig ausgewiesen. Dadurch bleiben Rechnungen prüfungssicher und lassen sich ohne manuelle Nacharbeit in die FiBu übernehmen.

In der Praxis bedeutet Reverse-Charge-Verfahren mehr als die kurze Definition: Steuerschuldumkehr: Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Im Bereich „Abrechnung & Finanzen“ zahlt sich eine klare Prozessführung aus – mit konsistenter Datenlage von Formular bis Reporting.

Synonyme

reverse chargesteuerumkehr§13b ustg

Externe Quellen

Weiterführende Links