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Reverse-Charge-Verfahren

Abrechnung & Finanzen
Kurzerklärung:
Steuerschuldumkehr: Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer.

Was steckt dahinter?

Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das ist bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen in der EU häufig relevant. Das System kennzeichnet entsprechende Belege, setzt die Steuer korrekt auf 0 % und ergänzt die vorgeschriebenen Hinweise. In Exporten werden Steuercodes eindeutig ausgewiesen. Dadurch bleiben Rechnungen prüfungssicher und lassen sich ohne manuelle Nacharbeit in die FiBu übernehmen.

Synonyme

reverse chargesteuerumkehr§13b ustg

Externe Quellen

Weiterführende Links