Was steckt dahinter?
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Das ist bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen in der EU häufig relevant. Das System kennzeichnet entsprechende Belege, setzt die Steuer korrekt auf 0 % und ergänzt die vorgeschriebenen Hinweise. In Exporten werden Steuercodes eindeutig ausgewiesen. Dadurch bleiben Rechnungen prüfungssicher und lassen sich ohne manuelle Nacharbeit in die FiBu übernehmen.
Synonyme
reverse chargesteuerumkehr§13b ustg